Rheuma-Liga in der Ith Sole Therme

Liebe Gäste,

auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Angebot der Ith Sole Therme in Kooperation mit der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. Arbeitsgemeinschaft Hameln.

Kontakt

Bei Aufnahme oder Verlängerung der Verordnung und Gruppen-Terminvergabe, sowie bei Fragen zur Selbsthilfe, Fachliche Hilfe, Information und Aufklärung.

Tel: 0157-39376157 oder 05153-8030525 (täglich von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr).

Richtlinien und Hinweise des Landesverbandes e. V. Hannover

Der Landesverband weist auf Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit den Krankenkassen hin und bittet folgendes zu beachten:

Beginn des Funktionstrainings

Die Durchführung von Funktionstraining ist nur durch Genehmigung der Krankenkasse möglich. Wird nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Genehmigung mit dem Funktionstraining begonnen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und eine Durchführung ist nicht mehr möglich.

Genehmigungsdauer

Eine Übertragung eines Genehmigungszeitraumes auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Zeiträume verfallen und können nicht angehängt werden.

Beginn des Genehmigungszeitraumes

Der Beginn des Genehmigungszeitraumes läuft ab dem Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse. Bereits zuvor in Anspruch genommene Teilnahmen können nicht abgerechnet und somit nicht vergütet werden.

Einzelunterschriften

Bitte beachten Sie, dass für jede Teilnahme eine Einzelunterschrift erforderlich ist. Eine pauschale Unterschrift ist nicht gestattet.

Fehlzeiten

Eine nicht begründete Unterbrechung der Therapie stellt den Erfolg des Funktionstrainings in Frage und führt grundsätzlich nach 6 zusammenhängenden Wochen zur Beendigung der Finanzierung.
Bei dreimaligem, unentschuldigten Fehlen des Versicherten ist der Leistungserbringer berechtigt, das Training vorzeitig zu beenden und die Verordnung abzurechnen.

Begründete Unterbrechungen (z. B. Krankenhausaufenthalt) können nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung als Einzelfallentscheidung durch die Krankenkasse zu einer Verlängerung der Verordnung führen.

Bitte sprechen Sie Ihre Entschuldigung im Krankheitsfall mit uns ab.

Verordnung von Trocken- und Wassergymnastik

Sind auf einer Verordnung beide Therapien, Trocken- und Wassergymnastik, verordnet worden, so kann pro Tag nur eine der beiden verordneten Therapien durchgeführt werden. Eine Durchführung von Trocken- und Wassergymnastik an einem Tag ist nicht zulässig.

Rheumaliga Mitgliedschaft

Der Jahresbetrag beläuft sich z. Z. auf jährlich €30,00 pro Mitglied. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (Januar bis Dezember). Die Erklärung des Austritts muss schriftlich gegenüber der Arbeitsgemeinschaft bis zum 31. Oktober auf den Schluss des Geschäftsjahres erfolgen.